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   BGH, 08.10.1969 - 3 StR 116/69   

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https://dejure.org/1969,5205
BGH, 08.10.1969 - 3 StR 116/69 (https://dejure.org/1969,5205)
BGH, Entscheidung vom 08.10.1969 - 3 StR 116/69 (https://dejure.org/1969,5205)
BGH, Entscheidung vom 08. Oktober 1969 - 3 StR 116/69 (https://dejure.org/1969,5205)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rüge einer verspäteten Absetzung der Urteilsgründe - Rüge der tatrichterlichen Beweiswürdigung - Feststellungen zum Tatbeitrag des Angeklagten - Bestärken des Täterwillens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 16.04.1953 - 4 StR 771/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 08.10.1969 - 3 StR 116/69
    Mit der Aufklärungsrüge kann nicht geltend gemacht werden, das Gericht habe ein benutztes Beweismittel nicht völlig ausgeschöpft und einem vernommenen Zeugen bestimmte Fragen nicht gestellt (BGHSt 4, 125, 126 [BGH 16.04.1953 - 4 StR 771/52]; 17, 351, 352) [BGH 03.07.1962 - 1 StR 157/62].
  • BGH, 20.12.1954 - GSSt 1/54

    Hehlerei durch Diebstahlsgehilfen - §§ 242, 26, 27, 259 StGB

    Auszug aus BGH, 08.10.1969 - 3 StR 116/69
    Die neue Hauptverhandlung wird dem Landgericht Gelegenheit geben, das Verhalten des Angeklagten im Falle H. gegebenenfalls auch unter den Gesichtspunkten der Beihilfe sowie der Begünstigung und der Hehlerei zu prüfen, die auch der Gehilfe begehen kann (RGSt 60, 346, 348; BGHSt 7, 134).
  • BGH, 03.07.1962 - 1 StR 157/62

    Verletzung der Amtsaufklärungspflicht

    Auszug aus BGH, 08.10.1969 - 3 StR 116/69
    Mit der Aufklärungsrüge kann nicht geltend gemacht werden, das Gericht habe ein benutztes Beweismittel nicht völlig ausgeschöpft und einem vernommenen Zeugen bestimmte Fragen nicht gestellt (BGHSt 4, 125, 126 [BGH 16.04.1953 - 4 StR 771/52]; 17, 351, 352) [BGH 03.07.1962 - 1 StR 157/62].
  • BGH, 04.01.1966 - 1 StR 299/65

    Begründung des Rechtsmittels der Revision mit einer erheblich verspäteten

    Auszug aus BGH, 08.10.1969 - 3 StR 116/69
    Die geringfügige Überschreitung der Frist des § 275 Abs. 1 StPO ist unschädlich und begründet für sich allein nicht die Revision (ständige Rechtsprechung, zuletzt in BGHSt 21, 4 ff auch für erhebliche Fristüberschreitungen).
  • RG, 23.09.1926 - II 573/26

    Liegt straflose Selbstbegünstigung vor, wenn der Täter eines Verbrechens oder

    Auszug aus BGH, 08.10.1969 - 3 StR 116/69
    Die neue Hauptverhandlung wird dem Landgericht Gelegenheit geben, das Verhalten des Angeklagten im Falle H. gegebenenfalls auch unter den Gesichtspunkten der Beihilfe sowie der Begünstigung und der Hehlerei zu prüfen, die auch der Gehilfe begehen kann (RGSt 60, 346, 348; BGHSt 7, 134).
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